EULA: Knox Premium

Endbenutzer-Lizenzvereinbarung für:

 

ENDBENUTZER-LIZENZVEREINBARUNG

FÜR Knox WORKSPACE – Knox Premium

Diese Endbenutzer-Lizenzvereinbarung für Knox Workspace – Knox Premium („EULA“ oder diese „Vereinbarung“) ist ein bindender Vertrag zwischen Ihnen und Samsung Electronics Co., Ltd. („Samsung“), der Ihre Verwendung einer Version von Knox Workspace, einschließlich Knox Premium, in der Ihnen von Samsung lizenzierten Form und die in diesem Rahmen bereitgestellten Dienste (kollektiv die „Software“) regelt. Die Funktionen der Software können je nach Land, Betriebssystem, Gerätemodell, Netzwerkanbieter und Softwareversion unterschiedlich ausfallen (weitere Informationen finden Sie unter: http://www.samsungknox.com).

LESEN SIE DIESE VEREINBARUNG SORGFÄLTIG DURCH, BEVOR SIE AUF DIE SOFTWARE ZUGREIFEN ODER DIESE VERWENDEN, DA ES SICH UM EINE RECHTLICH BINDENDE VEREINBARUNG ZWISCHEN IHNEN UND SAMSUNG HANDELT. WENN SIE EIN MITARBEITER, BERATER ODER AUFTRAGNEHMER EINER RECHTLICHEN EINHEIT SIND, DIE DIESE SOFTWARE ABONNIERT („KUNDE“), WIRD IHRE ZUSTIMMUNG ZU DIESER VEREINBARUNG ALS VEREINBARUNG ZWISCHEN DEM KUNDEN UND SAMSUNG ERACHTET, UND SIE UND DER KUNDE SICHERN ZU UND GEWÄHRLEISTEN, DASS SIE DAZU BERECHTIGT SIND ODER DAZU BERECHTIGT WURDEN, DEN KUNDEN AN DIE BEDINGUNGEN DIESER EULA ZU BINDEN.

DURCH ZUGRIFF AUF ODER VERWENDUNG DER SOFTWARE ERKENNT DER KUNDE AN, DASS DER KUNDE DIESE VEREINBARUNG GELESEN UND VERSTANDEN HAT, SICH MIT DEREN BEDINGUNGEN EINVERSTANDEN ERKLÄRT UND AN DIESE GEBUNDEN IST. WENN DER KUNDE NICHT AN DIE BEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG GEBUNDEN SEIN MÖCHTE, DARF DER KUNDE NICHT AUF DIE SOFTWARE ZUGREIFEN ODER DIESE VERWENDEN.

UNGEACHTET DER WEITEREN, HIERIN FESTGELEGTEN AUSFÜHRUNGEN GILT FOLGENDES: WENN ZWISCHEN DEM KUNDEN UND SAMSUNG EINE SCHRIFTLICHE VEREINBARUNG FÜR DEN ZUGRIFF AUF UND DIE VERWENDUNG DER SOFTWARE EXISTIERT („UNTERZEICHNETE VEREINBARUNG“), DANN GELTEN DIE BEDINGUNGEN DER UNTERZEICHNETEN VEREINBARUNG, UND DIESE VEREINBARUNG IST UNWIRKSAM.

DER KUNDE ERKENNT AN, DASS VERTRETER DES KUNDEN (WIE NACHFOLGEND DEFINIERT) EVENTUELL ZUSÄTZLICHE BEDINGUNGEN AKZEPTIEREN MÜSSEN, DIE AUF DEM BILDSCHIRM IHRER MOBILGERÄTE ANGEZEIGT WERDEN UND SICH AUF DATENERFASSUNG, DATENSCHUTZPRAKTIKEN, DIE FUNKTIONSFÄHIGKEIT DER SOFTWARE UND DIE DIREKTE HAFTUNG VON SAMSUNG GEGENÜBER DEM VERTRETER DES KUNDEN („POP-UP-VEREINBARUNG“) FÜR DEN ZUGRIFF AUF ODER DIE VERWENDUNG DER SOFTWARE BEZIEHEN. FÜR DEN FALL, DASS ZWISCHEN DEN BEDINGUNGEN DER POP-UP-VEREINBARUNG UND DIESER EULA EIN KONFLIKT BESTEHT, GILT DIESE EULA, UND DIE WIDERSPRÜCHLICHEN BEDINGUNGEN DER POP-UP-VEREINBARUNG SIND FÜR DEN KUNDEN ODER DEN VERTRETER DES KUNDEN UNWIRKSAM.

Diese EULA umfasst die folgenden Anhänge, welche hierin durch Verweis einbezogen werden: A.   Lokale Bedingungen (sofern zutreffend)

 

1. LIZENZ

1.1 Erteilung einer Lizenz.       Vorbehaltlich der Bedingungen dieser EULA gewährt Samsung im Rahmen der zutreffenden Lizenzdauer dem Kunden oder dem Mitarbeiter oder Auftragnehmer des Kunden, der vom Kunden die Berechtigung für den Zugriff auf oder die Verwendung der Software im Namen oder zugunsten des Kunden („Vertreter des Kunden“) erhalten hat, hiermit eine beschränkte, nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Lizenz für den Kunden und für Vertreter des Kunden zur Verwendung der Objektcodeform der Software nur für die Zwecke des Kunden und ausschließlich in Übereinstimmung mit der zutreffenden, von Samsung zur Verwendung der Software bereitgestellten Dokumentation („Dokumentation“). Der Kunde darf die Dokumentation nur zu internen Zwecken verwenden. Der Kunde darf die Software nicht für Zwecke oder auf eine Weise verwenden, die nicht ausdrücklich in dieser EULA genehmigt werden. Die Software wird lizenziert und nicht verkauft. Alle Verweise auf diese Software umfassen sämtliche zugehörigen Grafiken, Benutzeroberflächen, Skripte und Dienste, die von Samsung für die Verwendung der Software bereitgestellt werden, sowie sämtliche Updates, Upgrades, Verbesserungen, Änderungen, Revisionen oder Ergänzungen der Software,

die dem Kunden von Samsung bereitgestellt werden. Samsung ist jedoch nicht dazu verpflichtet, Updates, Upgrades, Verbesserungen, Änderungen, Revisionen oder Ergänzungen der Software bereitzustellen, es sei denn, der Kunde hat einen Wartungsvertrag

von Samsung oder einem autorisierten Samsung Knox Fachhändler erworben.

1.2 Einschränkungen.       Als Bedingung der in Abschnitt 1.1 gewährten Lizenz darf der Kunden Folgendes nicht: (i) die Software oder einen beliebigen Teil der Software zu Zwecken verwenden, die nicht ausdrücklich durch diese EULA autorisiert werden; (ii) die Software oder einen beliebigen Teil der Software für Geräte, Produkte oder Systeme verwenden, die nicht in der Dokumentation festgelegt sind; (iii) die Software oder einen beliebigen Teil der Software ändern oder abgeleitete Werke auf Grundlage der Software oder eines beliebigen Teils der Software erstellen; (iv) die Software oder einen beliebigen Teil der Software zurückentwickeln, dekompilieren, entschlüsseln, disassemblieren oder anderweitig auf menschenlesbare Form reduzieren; (v) die Software oder einen beliebigen Teil der Software auf eine Weise verwenden, die gegen geltendes Recht verstößt; (vi) die Software oder einen beliebigen Teil der Software an Dritte vertreiben oder verkaufen oder Dritten lizenzieren oder anderweitig bereitstellen; (vii) die Software oder einen beliebigen Teil der Software für die Ausführung von Diensten für Dritte verwenden, sofern nicht ausdrücklich hierin vorgesehen; (viii) die Ergebnisse von Leistungs-, Funktions- oder Sicherheitsbewertungen der Software oder eines beliebigen Teils der Software ohne vorherige schriftliche Genehmigung durch Samsung freigeben, veröffentlichen und/oder anderweitig für Dritte verfügbar machen; (viii) proprietäre Hinweise oder Erläuterungen, die in oder auf der Software oder einem beliebigen Teil der Software enthalten sind, verändern oder entfernen oder (ix) die Software für Notfälle, zur Lebensrettung, in lebenserhaltenden Systemen, Nuklearanlagen, zur Flugsicherung, zum Betrieb wichtiger Kommunikationssysteme, zur Kontrolle öffentlicher Verkehrsmittel oder für anderweitige extrem gefährliche Zwecke verwenden, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass ein Ausfall der Software zu Todesfällen, Verletzungen oder schweren Sach- oder Umweltschäden führen könnte. Jeglicher Versuch der Durchführung eines der Vorhergehenden wird als erhebliche Verletzung dieser Vereinbarung erachtet.

 

2. GEISTIGES EIGENTUM, LIZENZEN

2.1 Eigentum.       Die Software ist Eigentum von Samsung oder dessen Lizenzgebern und wird von anwendbaren Urheber-, Patent- und Markengesetzen sowie Gesetzen zu Betriebsgeheimnissen geschützt. Der Kunde erkennt weiterhin an und stimmt zu, dass, soweit es um den Kunden und Samsung geht, Samsung Eigentümer sämtlicher Rechte, Besitzrechte und Rechtsansprüche der Software ist und weiterhin sein wird, einschließlich der zugehörigen Rechte an geistigem Eigentum unter den anwendbaren Rechten. Diese EULA gewährt dem Kunden keine Eigentumsanteile an der Software, sondern lediglich eine beschränkte Lizenz zu deren Verwendung, welche in Übereinstimmung mit den Bedingungen dieser EULA widerrufen werden kann.

2.2 Open Source-Software.       Die Software kann Open-Source-Bibliotheken, -Komponenten, -Hilfsprogramme sowie weitere Open-Source-Software (kollektiv „Open Source“) enthalten oder mit dieser bereitgestellt werden, welche über zutreffende Lizenzbedingungen verfügen können, die auf einer von Samsung bestimmten Website festgelegt oder anderweitig in der zutreffenden Dokumentation bereitgestellt werden.   Ungeachtet hierin enthaltener anderslautender Bestimmungen unterliegt die Verwendung von Open Source den zutreffenden Open-Source-Lizenzbedingungen, soweit vom zutreffenden Lizenzgeber gefordert (dessen Bedingungen die dem Kunden hierunter gewährten Lizenzrechte nicht einschränken, sondern möglicherweise zusätzliche Rechte enthalten).

 

3. SONDERBESTIMMUNG: VERWENDUNG DES CONTAINERS

3.1 Container.       Die Software bietet zusätzliche Sicherheit durch Erstellung eines separaten Containers („Container“), welcher dazu dient, die E-Mails, Kontakte und Kalender, die vom Exchange-Server des Kunden verwaltet werden, vor bestimmten Angriffen, einschließlich Datenlecks, Malware- und anderen böswilligen Angriffen, wie bösartigen Virusinfektionen („böswillige Angriffe“), zu isolieren. Ungeachtet des Vorstehenden übernimmt Samsung keine Garantie dafür, dass der Container (i) frei von Fehlern oder Fehlfunktionen ist, oder (ii) gegen unbefugten Zugriff oder böswillige Angriffe sicher und geschützt ist. Samsung ist nicht verantwortlich für eventuelle Leistungsausfälle, Verschlechterungen oder Fehlfunktionen des Containers oder für den effektiven Schutz der sich im Container befindenden Daten oder Anwendungen vor böswilligen Angriffen.

3.2 Drittanwendungen. Möglicherweise sind Drittanwendungen im Container installiert. Dies hängt von der Softwareversion ab. Da Samsung keine Kontrolle über Drittanwendungen hat, erkennt der Kunde an und erklärt sich damit einverstanden, dass Samsung weder direkt noch indirekt für Schäden oder Verluste verantwortlich oder haftbar ist, insbesondere Schäden an Mobilgeräten oder Datenverluste, die durch die Verwendung von oder in Verbindung mit dieser oder das Vertrauen in Inhalte, Produkte oder Dienste von Dritten, die in oder durch Drittanwendungen verfügbar sind, verursacht oder vermeintlich verursacht wurden. Der Kunde erkennt ausdrücklich an und stimmt zu, dass der Kunde das alleinige Risiko der Verwendung von Drittanwendungen trägt und dass das gesamte Risiko hinsichtlich unbefriedigender Qualität, Leistung, Genauigkeit sowie der Arbeitsaufwand beim Kunden liegen. Es ist Sache des Kunden, Vorsichtsmaßnahmen zu treffen, um sicherzustellen, dass das, was der Kunde verwendet, frei von Viren, Würmern, Trojanern und sonstigen destruktiven Elementen ist.   Referenzen zu Namen, Marken, Produkten oder Diensten von Dritten werden dem Kunden lediglich der Einfachheit halber bereitgestellt und stellen keine Anerkennung, Förderung, Empfehlung oder Zugehörigkeit zu Dritten oder deren Produkten und Diensten dar. Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass die Verwendung von Drittanwendungen durch die Nutzungsbedingungen, Lizenzvereinbarungen, Datenschutzrichtlinien oder anderweitigen Vereinbarungen der Anbieter von Drittanwendungen geregelt wird und dass sämtliche, einem Anbieter von Drittanwendungen durch den Kunden bewusst oder unbewusst bereitgestellten Informationen und persönlichen Daten den Datenschutzrichtlinien dieses Dritten unterliegen, sofern solche Richtlinien existieren. SAMSUNG LEHNT JEGLICHE VERANTWORTUNG FÜR DIE OFFENLEGUNG VON INFORMATIONEN ODER FÜR DIE METHODEN VON ANBIETERN VON DRITTANWENDUNGEN AB.   SAMSUNG LEHNT AUSDRÜCKLICH JEGLICHE GARANTIE DAHINGEHEND AB, OB PERSÖNLICHE INFORMATIONEN DES KUNDEN VON ANBIETERN VON DRITTANWENDUNGEN ERFASST WERDEN ODER AUF WELCHE WEISE SOLCHE PERSÖNLICHEN INFORMATIONEN VON ANBIETERN VON DRITTANWENDUNGEN VERWENDET WERDEN.

3.3 Trusted Boot:      Die Software umfasst eine Sicherheitsfunktion namens Trusted Boot, die dazu dient, nicht autorisiertes Rooting und Custom-ROM zu erkennen (d. h. nicht von Samsung stammende und nicht offizielle Firmware zu erkennen), die möglicherweise während des Bootens auf dem Gerät des Kunden oder des Vertreters des Kunden installiert wurde.   Wird ein solches nicht autorisiertes Rooting oder Custom-ROM erkannt, wird der Container automatisch gesperrt, und der Kunde oder der Vertreter des Kunden darf die in diesem Container gespeicherten Daten oder installierten Anwendungen nicht verwenden. Daher wird dem Kunden oder dem Vertreter des Kunden ausdrücklich empfohlen, wichtige Daten oder Informationen zu sichern, wie in Abschnitt 3.4 dargelegt.

3.4 Backup.      Der Kunde und der Vertreter des Kunden dürfen im Container gespeicherte Daten oder Informationen nicht

abziehen.   Dem Kunden oder dem Vertreter des Kunden wird dringend empfohlen, Daten oder Informationen vor deren Speicherung oder Verwendung im Container zu sichern. Samsung ist nicht haftbar für Verluste von Daten oder Informationen, die aufgrund eines nicht durchgeführten Backups durch den Kunden oder den Vertreter des Kunden entstehen.

 

4. SUPPORT- UND WARTUNGSDIENSTE

Wenn der Kunde die anfallenden Gebühren bei einem autorisierten Fachhändler bezahlt hat, sind möglicherweise Support- und/oder Wartungsdienste verfügbar. Weitere Informationen erhalten Sie von Ihrem autorisierten Fachhändler.

 

5. INFORMATIONEN; DATENSCHUTZ

Der Kunde stimmt zu, dass der Kunde und/oder der Vertreter des Kunden Samsung die folgenden Informationen in verschlüsselter Form für den alleinigen Zweck der Validierung und Aktivierung der Software, zur Verbesserung der Software oder für statistische oder demografische Analysen bereitstellt:

Samsung Knox-Lizenzschlüssel, eindeutige ID des Mobilgeräts, Modellbeschreibung des Mobilgeräts, Android-Betriebssystemversion, Buildnummer, Samsung Knox-SDK-Version, MCC (Mobile Country Code)/MNC (Mobile Network Code), ISO-Ländercode, CSC-Code (Customer Software Configuration), Samsung Knox-Container-ID, Aktivierungszeit für Container, E-Mail-Adresse des Vertreters des Kunden in gehashter Form, E-Mail-Domäne des Vertreters des Kunden, Samsung Knox-Anmeldehäufigkeit, Samsung Knox-Nutzungszeit.

Sofern hierin nicht anders festgelegt, werden oben stehende Informationen gemäß den Datenschutzrichtlinien von Samsung unter [https://www.samsungknox.com/privacy-policy] („Datenschutzrichtlinien“) erfasst, verarbeitet und verwendet, welche hiermit durch diese Referenz einbezogen werden. Die Datenschutzrichtlinien regeln, auf welche Weise Samsung Informationen, die vom Kunden und/oder Vertreter des Kunden bereitgestellt werden oder im Zusammenhang mit der Softwarenutzung des Kunden oder des Vertreters des Kunden stehen, erfasst, verarbeitet, gespeichert und verwendet werden. Samsung kann die Datenschutzrichtlinien von Zeit zu Zeit ändern, überprüfen Sie diese daher regelmäßig.

 

6. DAUER; KÜNDIGUNG

6.1 Laufzeit.       Die hierin gewährte Softwarelizenz bleibt bis zur Kündigung oder bis zum Ablauf der zutreffenden Lizenzdauer gültig, je nachdem, was zuerst eintritt. Diese EULA tritt zu dem Zeitpunkt in Kraft, an dem der Kunde die hierin genannten Bedingungen akzeptiert oder ab dem der Kunde auf die Software zugreift oder diese verwendet, je nachdem, welches Ereignis früher eintritt (das „Datum des Inkrafttretens“).

6.2 Kündigung durch Samsung.       Wenn der Kunde die Bestimmungen dieser EULA nicht einhält, kann Samsung ohne Einschränkung seiner anderen Rechte und Rechtsbehelfe, welche alle ausdrücklich vorbehalten sind, den Kunden nach eigenem Ermessen aufgrund von Nichteinhaltung schriftlich abmahnen, und wenn der Kunde innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt dieser Abmahnung dies nicht behebt, kann Samsung den Zugriff des Kunden oder des Vertreters des Kunden auf die Software unverzüglich sperren und diese EULA kündigen. Bei einer Kündigung dieser EULA haben der Kunde und der Vertreter des Kunden die Verwendung sämtlicher Software in ihrem Besitz oder unter ihrer Kontrolle zu beenden. Abschnitte 9 und 10 sowie sämtliche Verpflichtungen, die vor der Kündigung oder dem Ablauf entstanden sind, bestehen auch nach der Kündigung oder dem Ablauf

dieser EULA fort.

 

7. BESCHRÄNKTE GARANTIEN; HAFTUNGSAUSSCHLUSS

7.1 Beschränkte Garantien.       Für einen Zeitraum von neunzig (90) Tagen ab dem Datum der erstmaligen Bereitstellung der Software für den Kunden garantiert Samsung, dass die Software den in der entsprechenden Dokumentation beschriebenen technischen Daten grundlegend entspricht. Das einzige und ausschließliche Rechtsmittel des Kunden und die gesamte Verpflichtung von Samsung und seinen Lizenzgebern unter dieser beschränkten Garantie ist, nach Wahl von Samsung, die Reparatur oder der Austausch einer solchen Software oder, falls eine Reparatur oder ein Austausch nicht möglich ist, die Erstattung der Lizenz und sämtlicher gezahlter zugehöriger Support- und Wartungsgebühren für eine solche fehlerhafte Software nach Rückgabe und Entfernung (soweit zutreffend) dieser Software von den Servern und Geräten. Samsung garantiert dem Kunden, dass von Samsung bereitgestellte Wartungsdienste professionell und fachmännisch sind und in Übereinstimmung mit allgemein anerkannten Branchenstandards und Methoden für ähnliche Dienste durchgeführt werden. Die gesamte Verpflichtung von Samsung und das einzige und ausschließliche Rechtsmittel des Kunden bei Nichteinhaltung der vorstehenden Garantie für Wartungsdienste von Samsung ist die erneute Durchführung der nicht-konformen Dienste, vorausgesetzt dass Samsung spätestens neunzig (90) Tage nach der ursprünglichen Bereitstellung der Dienste durch Samsung schriftlich vom Kunden über die Nicht-Konformität benachrichtigt wurde. Die vorstehenden ausdrücklichen Garantien gelten nicht, wenn die Software oder ein beliebiger Teil der Software: (i) verändert wurde und diese Änderung nicht von Samsung durchgeführt wurde; (ii) nicht in Übereinstimmung mit dieser EULA und/oder der Dokumentation verwendet, installiert, betrieben, repariert oder gewartet wurde; (iii) ungewöhnlich hoher physischer oder elektrischer Belastung, Missbrauch, Fahrlässigkeit oder Unfällen ausgesetzt wurde oder (iv) in Geräten, Produkten oder Systemen verwendet wird, die nicht den von Samsung in der entsprechenden Dokumentation festgelegten technischen Daten entsprechen.   Des Weiteren gelten die hierin dargelegten Garantien nur, wenn Samsung innerhalb des entsprechenden, hierin festgelegten Zeitraums über einen Garantieanspruch benachrichtigt wird; sie gelten nicht für Bugs, Defekte oder Fehler, die durch nicht von Samsung bereitgestellte Soft- oder Hardware verursacht werden oder dieser zuzuordnen sind.

7.2 Haftungsausschluss.       MIT AUSNAHME DER AUSDRÜCKLICH IN ABSCHNITT 7 DARGELEGTEN GARANTIEN WIRD DIE SOFTWARE IM IST-ZUSTAND UND „NACH VERFÜGBARKEIT“ UND OHNE JEDWEDE GARANTIE BEREITGESTELLT. SAMSUNG UND SEINE LIZENZGEBER ÜBERNEHMEN KEINE EXPLIZITEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN JEGLICHER ART BEZÜGLICH DER SOFTWARE UND LEHNEN INSBESONDERE STILLSCHWEIGENDE GARANTIEN DER MARKTFÄHIGKEIT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN AB. OHNE EINSCHRÄNKUNG DES VORSTEHENDEN HAFTUNGSAUSSCHLUSSES ÜBERNEHMEN SAMSUNG UND SEINE LIZENZGEBER KEINE GARANTIE DAFÜR, DASS DIE SOFTWARE (i) UNTERBRECHUNGSFREI, RECHTZEITIG, SICHER ODER FEHLERFREI FUNKTIONIERT, (ii) IMMER VERFÜGBAR ODER FREI VON SCHÄDLICHEN KOMPONENTEN ODER FEHLERN IST ODER (iii) SICHER UND GESCHÜTZT IST (EINSCHLIESSLICH DER DEM KUNDEN BEREITGESTELLTEN INHALTE ODER DER VOM KUNDEN BEREITGESTELLTEN INFORMATIONEN) VOR NICHT AUTORISIERTEM ZUGRIFF ODER BÖSWILLIGEN ANGRIFFEN.

 

8. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG SIND SAMSUNG ODER SEINE LIZENZGEBER IN KEINEM FALL DEM KUNDEN GEGENÜBER HAFTBAR FÜR MITTELBARE, ZUFÄLLIGE, AUSSERORDENTLICHE, EXEMPLARISCHE UND FOLGESCHÄDEN SOWIE STRAFSCHADENSERSATZ ODER ENTGANGENE GEWINNE, SELBST WENN SAMSUNG AUF DIE MÖGLICHKEIT DERARTIGER SCHÄDEN AUFMERKSAM GEMACHT WURDE. IN KEINEM FALL ÜBERSCHREITET DIE GESAMTHAFTUNG VON SAMSUNG, DIE AUS DIESER VEREINBARUNG HERAUS ENTSTEHT ODER MIT DIESER IN ZUSAMMENHANG STEHT, INSBESONDERE IN BEZUG AUF DIE VERWENDUNG ODER NICHTVERWENDBARKEIT DER SOFTWARE, ZUGEHÖRIGER DIENSTE ODER SONSTIGEM, DIE VOM KUNDEN GEZAHLTEN GEBÜHREN FÜR DIE SOFTWARE ODER WARTUNGSDIENSTE. IM FALLE KOSTENLOS BEREITGESTELLTER SOFTWARE ÜBERNEHMEN SAMSUNG UND SEINE LIZENZGEBER KEINERLEI HAFTUNG GEGENÜBER KUNDEN ODER ANDEREN DRITTEN FÜR VERLUSTE ODER SCHÄDEN, DIE AUF ANSPRÜCHE, FORDERUNGEN ODER KLAGEN ZURÜCKZUFÜHREN SIND, DIE AUS DIESER SOFTWARE ODER VEREINBARUNG ODER IM ZUSAMMENHANG MIT SELBIGEN HERRÜHREN. DIESE BESCHRÄNKUNG GILT UNABHÄNGIG DAVON, WELCHE HAFTUNGSTHEORIE ZUGRUNDE LIEGT, OB VERTRAGSBRUCH, FAHRLÄSSIGKEIT, VERLETZUNG VON RECHTEN ODER EINE SONSTIGE HAFTUNGSTHEORIE, UND UNABHÄNGIG DAVON, OB SAMSUNG AUF DIE MÖGLICHKEIT DERARTIGER SCHÄDEN AUFMERKSAM GEMACHT WURDE ODER NICHT. DIESE BESCHRÄNKUNG UND VERZICHTSERKLÄRUNG GILT AUCH FÜR FORDERUNGEN, DIE DER KUNDE ANDEREN PARTEIEN GEGENÜBER IN DEM AUSMASS ERHEBT, DASS SAMSUNG DIESE PARTEI FÜR EINE SOLCHE FORDERUNG SCHADLOS HALTEN MÜSSTE. MEHRERE FORDERUNGEN WEITEN DIE IN DIESEM ABSCHNITT DARGELEGTEN BESCHRÄNKUNGEN NICHT AUS.

 

9. VERTRAULICHKEIT

Die Software (und sämtliche Leistungsdaten, Benchmark-Ergebnisse, Sicherheitsbeurteilungen und alle weiteren technischen Informationen mit Bezug auf die Software), die Dokumentation, die Bedingungen dieser EULA und alle weiteren, von Samsung im Zusammenhang mit der Software bereitgestellten Informationen werden als vertrauliche Informationen von Samsung („vertrauliche Informationen“) erachtet. Ungeachtet der vorangehenden Ausführungen umfassen die vertraulichen Informationen keine Informationen, von denen der Kunde schriftlich nachweisen kann, dass: (a) diese dem Kunden bereits vor der Offenlegung durch Samsung ohne Einschränkung hinsichtlich der Offenlegung bekannt sind; (b) diese ohne Verschulden des Kunden öffentlich verfügbar werden; (c) der Kunde diese rechtmäßig von Dritten ohne Einschränkung hinsichtlich der Offenlegung erhalten hat oder (d) diese vom Kunden ohne Verwendung der vertraulichen Informationen unabhängig entworfen und erstellt wurden.   Sofern hierin nicht ausdrücklich anderweitig autorisiert, stimmt der Kunde Folgendem zu: (i) die vertraulichen Informationen nur zur Ausübung oder Wahrnehmung hierunter gewährter Rechte zu verwenden; (ii) alle vertraulichen Informationen auf dieselbe Weise zu handhaben wie seine eigenen ähnlichen, proprietären Informationen, in keinem Fall jedoch mit weniger als der angemessenen Sorgfalt und (iii) die vertraulichen Informationen nur den Mitarbeitern und Agenten offenzulegen, die diese für die Zwecke dieser EULA benötigen, vorausgesetzt dass diese Mitarbeiter oder Agenten der Verpflichtung der Nichtverwendung und Vertraulichkeit hinsichtlich der vertraulichen Informationen unterliegen, deren Beschränkungen mindestens den Beschränkungen dieser EULA entsprechen. Der Kunde ist weiterhin für jegliche Nichteinhaltung der Bedingungen dieser EULA seitens seiner Mitarbeiter oder Agenten haftbar. Keine Bestimmung in dieser EULA hindert den Kunden daran, Informationen in dem Ausmaß offenzulegen, zu dem der Kunde aufgrund einer behördlichen Untersuchung oder durch eine Rechtsbehörde entsprechend der Verfahren, die in den Zuständigkeitsbereich einer solchen Behörde fallen, rechtlich verpflichtet ist; es wird jedoch vorausgesetzt, dass der Kunde vor einer solchen Offenlegung: (i) die Behörde über die Vertraulichkeit der Informationen informiert, (ii) Samsung unverzüglich schriftlich über die Anforderung der Behörde zur Offenlegung benachrichtigt und (iii) in vollem Umfang mit Samsung beim Schutz gegen eine solche Offenlegung und dem Erhalt einer Schutzverfügung, welche den Umfang der Offenlegungsverpflichtung einschränkt und die Vertraulichkeit der Informationen schützt, zusammenarbeitet. Die Vertraulichkeitsverpflichtung unter diesem Abschnitt besteht auch nach Ablauf oder Kündigung dieser EULA fort und ist nach Ablauf oder Kündigung dieser EULA über einen Zeitraum von drei (3) Jahren gültig.

 

10. ALLGEMEINE BEDINGUNGEN

10.1 Rechtswahl.       Soweit nicht anders in Anhang A (falls zutreffend) dargelegt, unterliegt diese EULA, einschließlich aller Revisionen und Ergänzungen, den Gesetzen der Republik Korea, ohne Berücksichtigung der Prinzipien des Kollisionsrechts. Ungeachtet der Bestimmungen des Kollisionsrechts oder anderer Bestimmungen finden der United States Uniform Computer Information Transactions Act und das UN-Kaufrecht keine Anwendung.

10.2 Schiedsgerichtsbarkeit.       Soweit nicht anders in Anhang A (falls zutreffend) dargelegt, stimmt der Kunde ohne Vorbehalt zu, dass: (i) Forderungen, Streitfälle oder Unstimmigkeiten (ob Vertragsbruch, unerlaubte oder anderweitige Handlung), die der Kunde gegenüber Samsung oder seinen Angestellten, Direktoren, Agenten und Mitarbeitern aus oder im Zusammenhang mit der Software oder dieser EULA (einschließlich Vorhandensein, Gültigkeit oder Kündigung) erheben kann, durch ein Schiedsverfahren in Seoul (Korea) und in englischer Sprache gemäß Schiedsordnung der Internationalen Handelskammer endgültig beigelegt werden, wobei jedoch gilt, dass jede Partei ihre Rechte an geistigem Eigentum oder die ihrer Partner (nachstehend definiert) bei jedem zuständigen Gericht geltend machen kann, insbesondere billigkeitsrechtliche Ansprüche. Der Schiedsspruch ist für beide Parteien rechtsverbindlich und nicht weiter anfechtbar. Alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Schiedsverfahren, einschließlich des Schiedsspruchs, werden vertraulich behandelt, sofern beim Eintritt der Rechtskraft und der anschließenden Vollstreckung keine Bekanntmachung erforderlich ist. Für die Zwecke dieser EULA umfasst der Begriff „Partner“ jedes Unternehmen oder jede rechtliche Einheit, das/die von einer Partei geleitet wird oder sich unter der gemeinsamen Leitung mit einer Partei befindet (hierbei gilt, dass ein Unternehmen oder eine rechtliche Einheit ein anderes Unternehmen oder eine andere Einheit leitet, wenn Erstere(s) mehr als fünfzig Prozent (50 %) der Stimmrechtsaktien oder anderer Eigentumsanteile des Unternehmens oder der Einheit besitzt).

10.3 Unabhängige Auftragnehmer.      Die Parteien sind unabhängige Auftragnehmer, und diese EULA schreibt keine Partnerschaft, kein Joint Venture, kein Beschäftigungsverhältnis, kein Franchise- oder Agenturverhältnis zwischen den Parteien fest.

10.4 Billigkeitsrechtliche Ansprüche.       Die Parteien stimmen zu, dass eine erhebliche Verletzung dieser EULA einen nicht wieder gutzumachenden Schaden für Samsung verursacht, für welchen es möglicherweise kein angemessenes Rechtsmittel gibt. Demzufolge hat Samsung das Recht, sich an ein rechtlich zuständiges Gericht zu wenden zwecks Unterlassungsverfügung und effektiver Vertragserfüllung, unbeschadet der anderen verfügbaren Rechtsmittel nach Recht und nach Billigkeit.

10.5 Gesamte EULA; Änderungen.       Diese EULA stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien bezüglich der Bereitstellung der Software und der Wartungsdienste dar.   Diese EULA ersetzt alle vorherigen schriftlichen und alle vorherigen oder gleichzeitigen mündlichen Mitteilungen, Angebote, Zusicherungen und Vereinbarungen hinsichtlich der hierin enthaltenen Themen und hebt diese auf. Diese EULA hat Vorrang vor allen vorab gedruckten, widersprüchlichen oder zusätzlichen Bedingungen einer Bestellung, einer Bestätigung oder eines sonstigen, vom Kunden ausgestellten Dokuments, selbst wenn diesem schriftlich von beiden Parteien zugestimmt wurde.

10.6 Export.       Die Software und Dokumentation, einschließlich sämtlicher technischer, von Samsung hierunter bereitgestellter Daten, können im Ursprungs-, Bestimmungs- oder Verwendungsland Gesetzen zur Export-, Reexport- und Importkontrolle, einschließlich der Bestimmungen gemäß solchen Gesetzen, unterliegen. Der Kunde hat sämtliche nationalen und internationalen Gesetze und Bestimmungen, die die Software und Dokumentation sowie deren Verwendung durch den Kunden und den Vertreter des Kunden betreffen, vollständig einzuhalten, insbesondere die US-amerikanischen Exportbestimmungen sowie von der US-amerikanischen und anderen Regierungen erlassenen Beschränkungen zu Endbenutzern, Endbenutzung und Bestimmungsort. Ohne Einschränkung der Allgemeingültigkeit des Vorstehenden stimmt der Kunde ausdrücklich zu und veranlasst den Vertreter des Kunden dazu, zuzustimmen, dass die Software und Dokumentation oder deren technische Daten nicht an Bestimmungsorte, Unternehmen oder Personen exportiert, reexportiert, umgeleitet oder übergeben werden, die von US-amerikanischen Gesetzen oder Bestimmungen oder von Gesetzen oder Bestimmungen anderer Gerichtsstände eingeschränkt oder verboten sind. Der Kunde garantiert, dass (i) der Kunde sich nicht in einem Land befindet, gegen das die US-amerikanische Regierung ein Embargo verhängt hat oder das von der US-amerikanischen Regierung als ein den Terrorismus unterstützendes Land eingestuft wurde, und dass (ii) der Kunde sich nicht auf einer Liste verbotener oder eingeschränkter Parteien der US-amerikanischen Regierung befindet.

10.7 Salvatorische Klausel.       Sollte eine Bedingung oder Bestimmung dieser EULA von einer Justiz- oder Verwaltungsbehörde für ungültig oder nicht durchsetzbar erklärt werden, hat ein solcher Beschluss keine Auswirkung auf die Gültigkeit der übrigen Bedingungen oder Bestimmungen dieser EULA. Die übrigen Bestimmungen dieser EULA behalten ihre Gültigkeit und werden in Übereinstimmung mit deren Bedingungen ausgelegt.

10.8 Überschriften.      Die in dieser EULA enthaltenen Überschriften dienen ausschließlich der Referenz und haben keinen Einfluss auf die Bedeutung oder Auslegung dieser EULA.

10.9 Nichtverzichtserklärung.      Die Unterlassung der Geltendmachung einer Bestimmung dieser EULA von Samsung oder die Unterlassung von Samsung, zu einem beliebigen Zeitpunkt die Erfüllung der Bestimmungen dieser EULA durch den Kunden anzufordern, ist in keiner Hinsicht als gegenwärtige oder zukünftige Verzichtserklärung auf eine solche Bestimmung auszulegen und hat keine Auswirkungen auf das Recht von Samsung, eine solche Bestimmung sodann geltend zu machen. Die ausdrückliche Verzichtserklärung von Samsung bezüglich einer Bestimmung, Bedingung oder Anforderung dieser EULA stellt keine Verzichtserklärung bezüglich einer zukünftigen Verpflichtung zur Einhaltung einer solchen Bestimmung, Bedingung oder Anforderung dar.

10.10 Bestimmungen Regierung als Endabnehmer:       Die gesamte Software, einschließlich aller ihrer Komponenten, und die Dokumentation werden als „kommerzielle Artikel“ (Commercial Items) gemäß der Definition in der Federal Acquisition Regulation („FAR“) (48 C.F.R.) 2.101 betrachtet, welche aus „kommerzieller Computersoftware“ (Commercial Computer Software) und „kommerzieller Computersoftwaredokumentation“ (Commercial Computer Software Documentation), wie verwendet in FAR 12.212, bestehen. In Übereinstimmung mit FAR 12.212 und DoD FAR Supp. 227.7202-1 bis 227.7202-4 und ungeachtet anderweitiger, gegenteiliger FAR- oder Vertragsklauseln in jedweder Vereinbarung, in die diese EULA möglicherweise einbezogen wird, kann der Kunde dem Regierungsendbenutzer die Software und Dokumentation mit ausschließlich den in dieser EULA festgelegten Rechten bereitstellen oder, falls es sich bei dieser EULA um eine direkte EULA handelt, der Regierungsendbenutzer die Software und Dokumentation mit ausschließlich den in dieser EULA festgelegten Rechten erwerben. Die Verwendung der Software oder Dokumentation oder beidem stellt die Zustimmung der Regierung dazu dar, dass es sich bei der gesamten Software und Dokumentation um „kommerzielle Computersoftware“ und „kommerzielle Computersoftwaredokumentation“ handelt,” sowie die Zustimmung zu den hierin genannten Rechten und Einschränkungen.

10.11 Benachrichtigungen.       Alle erforderlichen oder in Übereinstimmung mit dieser EULA zulässigen Benachrichtigungen erfolgen schriftlich. Benachrichtigungen an Samsung sind persönlich zu überbringen oder per Einschreiben (Rückschein erforderlich, Porto im Voraus bezahlt) oder Eilboten (mit schriftlicher Empfangsbestätigung) an folgende Adresse zu senden:

Samsung Co., Ltd. (Maetan dong) 129, Samsung-ro, Yeongtong-gu, Suwon-si, Gyeonggo-do 443-742 Korea Attention: General Counsel.

Für vertragliche Zwecke erklärt sich der Kunde damit einverstanden, elektronische Mitteilungen von Samsung zu erhalten. An den Kunden gesendete Benachrichtigungen sind persönlich zu überbringen oder per E-Mail, Einschreiben (Rückschein erforderlich, Porto im Voraus bezahlt) oder Eilboten (mit schriftlicher Empfangsbestätigung) an die E-Mail-Adresse zu senden, die der Kunde Samsung oder dem autorisierten Fachhändler im Zusammenhang mit der Lizenzierung oder Rechnungsstellung für die Software bereitgestellt hat. Alle Benachrichtigungen werden wie folgt als zugestellt erachtet: (i) bei persönlicher Überbringung; (ii) 24 Stunden nach Versand der E-Mail, sofern Samsung nicht darüber benachrichtigt wird, dass die E-Mail-Adresse ungültig ist; (iii) fünf (5) Tage nach Versand des Einschreibens (oder zehn (10) Tage bei internationalen Postsendungen) oder (iv) einen (1) Tag nach der Übergabe an einen Eilboten bei festgelegter Zustellung am nächsten Tag (oder zwei (2) Tage bei internationalen Kuriersendungen bei festgelegter Zustellung innerhalb von 2 Tagen). Der Kunde oder Samsung können ihre Adressen für den Erhalt von Benachrichtigungen durch Benachrichtigung der anderen Partei in Übereinstimmung mit diesem Abschnitt ändern.

 

ANHANG A

LOKALE BEDINGUNGEN – Vereinigte Staaten von Amerika

Die folgenden Bedingungen gelten für Kunden, deren Unternehmenssitz sich in den Vereinigten Staaten von Amerika befindet, die Einwohner der Vereinigten Staaten von Amerika sind, oder in dem Ausmaß, dass die Gesetze der Vereinigten Staaten von Amerika auf die Verwendung der Software durch den Kunden Anwendung finden.

Diese Vereinbarung und die Beziehung des Kunden zu Samsung unterliegen den Gesetzen des Bundesstaates Texas, ohne Berücksichtigung der Prinzipien des Kollisionsrechts. Vorbehaltlich des Rechts von Samsung auf eine Unterlassungsverfügung (oder eine gleichwertige Art der gesetzlichen Sofortmaßnahme) in einem beliebigen Gerichtsstand stimmt der Kunde ohne Vorbehalt zu, dass: (1) Forderungen, Streitfälle oder Unstimmigkeiten (ob Vertragsbruch, unerlaubte oder anderweitige Handlung), die der Kunde gegenüber Samsung oder seinen Angestellten, Direktoren und Mitarbeitern oder dessen Tochterunternehmen und Partnern (sämtliche natürliche Personen und rechtliche Einheiten

werden hierin kollektiv als „Samsung Einheiten“ bezeichnet) aus oder im Zusammenhang mit der Software oder dieser EULA (einschließlich Vorhandensein, Gültigkeit oder Kündigung) erheben kann, oder die Bestimmung des Umfangs oder der Verwendbarkeit dieser Vereinbarung für einen Schiedsspruch ausschließlich durch einen endgültigen und bindenden Schiedsspruch von JAMS oder einem alternativen, von beiden Parteien akzeptierten Schlichtungsanbieter („Schiedsgericht“) beigelegt und in den Vereinigten Staaten vor einem einzigen Schiedsrichter in Übereinstimmung mit den Vorschriften des Schiedsgerichts durchgeführt werden; (2) diese Schiedsvereinbarung gemäß eines Vorgangs zu zwischenstaatlichem Handel getroffen und vom Federal Arbitration Act („FAA“), 9 U.S.C. §§ 1-16 geregelt wird; (3) die Entscheidung des Schiedsrichters durch

diese Vereinbarung und alle anderen hierin referenzierten Vereinbarungen, die der entsprechende Kunde möglicherweise in Zusammenhang mit der Software eingegangen ist, geregelt wird; (4) der Schiedsrichter gesetzlich anerkannte, bevorrechtigte Forderungen anerkennt; (5) keine Berechtigung besteht, einen Schiedsspruch für Forderungen nach Art von Sammel- oder Musterklagen auszusprechen, ein Schiedsspruch kann nur individuelle Forderungen zwischen dem Kunden und/oder der entsprechenden Samsung Einheit schlichten; der Schiedsrichter kann keine Forderungen anderer Personen oder Parteien zusammenführen oder miteinander kombinieren, die sich in einer ähnlichen Situation befinden; (6) der Schiedsrichter nicht dazu berechtigt ist, exemplarische, außerordentliche oder Folgeschäden oder Strafschadensersatz gegen den Kunden oder eine Samsung Einheit zu verhängen; (7) für den Fall, dass die Zahlung von Verwaltungsgebühren und einer Anzahlung, die für die Einleitung eines Schiedsgerichtsverfahrens gegen eine Samsung Einheit erforderlich ist, den Betrag von 125 USD übersteigt und der Kunde nicht in der Lage (oder nach den Vorschriften des Schiedsgerichts nicht dazu verpflichtet) ist, Gebühren zu zahlen oder eine Anzahlung zu leisten, die diesen Betrag übersteigen, Samsung sich damit einverstanden erklärt, diese zu zahlen und/oder im Namen des Kunden zu übermitteln, vorbehaltlich der endgültigen Zuweisung durch den Schiedsrichter. Wenn der Kunde des Weiteren nachweisen kann, dass die Kosten des Schiedsgerichtsverfahrens im Vergleich zu den Kosten eines Gerichtsverfahrens untragbar sind, übernimmt Samsung die Anmeldegebühren und Verhandlungskosten des Kunden im Zusammenhang mit dem Schiedsgerichtsverfahren in dem vom Schiedsrichter für erforderlich erachteten Umfang, damit die Kosten des Schiedsgerichtsverfahrens nicht untragbar werden, und (8) mit Ausnahme der zuvor genannten Punkte (5) und (6), wenn ein Teil dieser Schiedsspruchbestimmungen als ungültig, nicht durchsetzbar oder unzulässig erachtet wird oder anderweitig im Widerspruch zu den Vorschriften des Schiedsgerichts steht, behalten die übrigen Schiedsspruchbestimmungen ihre Gültigkeit und werden in Übereinstimmung mit deren Bedingungen ausgelegt, als ob die ungültigen, nicht durchsetzbaren, unzulässigen oder widersprüchlichen Bestimmungen nicht hierin enthalten wären. Wenn Punkt (5) oder

(6) sich jedoch als ungültig, nicht durchsetzbar oder unzulässig erweisen, dann ist die Gesamtheit der Schiedsspruchbestimmungen ungültig, sollte Samsung dies so entscheiden, und weder der Kunde noch Samsung sind dazu berechtigt, einen Streitfall schiedsrichterlich zu verhandeln.

 

LOKALE BEDINGUNGEN – Europa

Die folgenden Bedingungen gelten für Kunden, deren Unternehmenssitz oder Wohnsitz sich im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder in der Europäischen Union, der Schweiz, in Island, Montenegro, Serbien, Albanien, Bosnien und Herzegowina, Mazedonien, San Marino, Monaco, der Vatikanstadt, auf den Kanalinseln, der Isle of Man, in den französischen Überseegebieten oder auf den Färöer-Inseln befindet:

1.      Ungeachtet Paragraf 10.1 dieser Vereinbarung unterliegen diese Vereinbarung und die Beziehung des Kunden zu Samsung den Gesetzen des oben aufgelisteten Staates, in dem sich Ihr Unternehmenssitz befindet oder, falls es sich bei Ihnen nicht um ein Unternehmen handelt, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben.

2.      Ungeachtet jeglicher Bedingungen dieser Vereinbarung in Paragraf 1.2 oder anderslautender Bestimmungen an anderer Stelle und in dem entsprechend der Richtlinie 91/250/EWG (in der geänderten Fassung) erforderlichen Ausmaß über den Rechtsschutz von Computerprogrammen und wie in Ihrem Rechtssystem umgesetzt, haben Sie, solange Sie das Recht zur Verwendung der Software haben, folgende Rechte:

2.1    die Erstellung einer Backupkopie, in dem für die Verwendung der Software erforderlichen Ausmaß;

2.2   die Beobachtung, Untersuchung und Prüfung der Funktionsfähigkeit der Software, um die zugrunde liegenden Konzepte und Prinzipien zu bestimmen, die jedem Programmelement unterliegen, während Sie das Programm laden, anzeigen, ausführen, übermitteln oder speichern, wozu Sie das Recht haben; und

2.3   die Disassemblierung, Dekompilierung, Zurückentwicklung oder Erstellung abgeleiteter Werke basierend auf der gesamten Software oder einem Teil derselben, in jedem Fall jedoch nur in dem Ausmaß, in dem solche Aktionen nicht untersagt werden können, da sie zur Erzielung der Kompatibilität der Software mit anderen Softwareprogrammen von entscheidender Bedeutung sind, und vorausgesetzt, dass während solcher Aktivitäten erhaltene Informationen: (i) nur zur Erzielung der Interoperabilität der Software mit anderen Softwareprogrammen verwendet werden; (ii) ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch Samsung nicht unnötigerweise Dritten gegenüber offengelegt oder diesen mitgeteilt werden und (iii) nicht zur Entwicklung, Herstellung oder Vermarktung von Software verwendet werden, die der Software in erheblicher Weise ähnlich ist oder anderweitig eine Urheberrechtsverletzung darstellt.

3.      Keine Bestimmung in dieser EULA (insbesondere Paragraf 7 und 8) schließt eine Haftung aus oder beschränkt eine Haftung, die nach anwendbarem Recht nicht ausgeschlossen oder ggf. beschränkt werden darf, oder ist als Versuch des Ausschlusses oder der Beschränkung zu betrachten, jedoch nur in dem Ausmaß, in dem ein solcher Ausschluss oder eine solche Beschränkung zur Nichtdurchsetzbarkeit der EULA führen würde. Je nach anwendbarem Recht kann dies vorsätzliches Missverhalten, grobe Fahrlässigkeit, durch Fahrlässigkeit verursachte(n) Todesfall oder Verletzung, Betrug, arglistige Täuschung oder Garantien bezüglich des Eigentums umfassen, was laut gesetzlichen Vorschriften nicht ausgeschlossen werden kann.

4.      Ungeachtet Paragraf 10.2 ist der Ort der Schiedsgerichtsbarkeit London, England.

 

 

ENDBENUTZER-LIZENZVEREINBARUNG

FÜR Samsung SDS IAM & EMM

Diese Endbenutzer-Lizenzvereinbarung („EULA“) ist eine rechtsverbindliche Vereinbarung zwischen dem Endbenutzer („Kunde“) und SAMSUNG SDS Co., Ltd („SDS oder Lizenzgeber“) und regelt die Nutzung der von SDS bereitgestellten Software durch den Kunden.

LESEN SIE DIESE VEREINBARUNG SORGFÄLTIG DURCH, BEVOR SIE AUF DIE SOFTWARE ZUGREIFEN ODER DIESE VERWENDEN, DA ES SICH UM EINE RECHTLICH BINDENDE VEREINBARUNG ZWISCHEN DEM KUNDEN UND SDS HANDELT. WENN DER KUNDE NICHT AN DIE BEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG GEBUNDEN SEIN MÖCHTE, DARF DER KUNDE NICHT AUF DIE SOFTWARE ZUGREIFEN ODER DIESE VERWENDEN. SDS ÄNDERT DIESE EULA MÖGLICHERWEISE VON ZEIT ZU ZEIT. WENN DER KUNDE NACH EINER SOLCHEN ÄNDERUNG WEITERHIN AUF DIE SOFTWARE ZUGREIFT ODER DIESE VERWENDET, WIRD DAVON AUSGEGANGEN, DASS DER KUNDE DIE ÄNDERUNGEN GELESEN UND VERSTANDEN HAT UND DIESEN BEDINGUNGSLOS ZUSTIMMT. DURCH ZUGRIFF AUF ODER VERWENDUNG DER SOFTWARE ERKENNT DER KUNDE AN, DASS DER KUNDE DIESE VEREINBARUNG GELESEN UND VERSTANDEN HAT, SICH MIT DEN NACHSTEHENDEN NUTZUNGSBEDINGUNGEN EINVERSTANDEN ERKLÄRT UND AN DIESE GEBUNDEN IST.

 

1. Begriffsbestimmungen

  1. „Software“ bezeichnet Samsung SDS IAM & EMM in der an den Kunden von SDS lizenzierten Form zusammen mit sämtlichen etwaigen Updates und Änderungsversionen zu Vorstehendem, die SDS dem Kunden bereitstellt. Die Software wird ausschließlich in maschinenlesbarem Objektcode-Format lizenziert. Die Software ist das Eigentum von SDS und/oder dritten Lizenzgebern und urheberrechtlich durch diese geschützt. Die Softwarelizenz des Kunden gewährt keinerlei Rechtsansprüche oder Eigentumsrechte und stellt keinen Verkauf von Rechten an der Software dar. Dritte Lizenzgeber haben das Recht, ihre eigenen Eigentumsrechte an der Software im Fall einer Rechtsverletzung zu schützen.
  2. „Dokumentation“ bezeichnet die SDS Standarddokumentation in menschen- oder maschinenlesbarer Form auf jedem Medium, das dem Kunden unter dieser EULA zusammen mit der Software zur allgemeinen Nutzung Verfügung gestellt wird. Die Dokumentation umfasst jegliche aktualisierte Dokumentation, die SDS mit Updates bereitstellt.
  3. „Kundeninhalte“ bezeichnet alle Informationen, Materialien, Dokumente, Mediendateien oder sonstigen Inhalte, die der Kunde über oder auf die Software hochlädt, übermittelt, erzeugt, veröffentlicht, anzeigt oder anderweitig bereitstellt.
  4. „Angeschlossenes Unternehmen“ bezeichnet jede Kapitalgesellschaft oder andere rechtliche Einheit, die von einer Partei kontrolliert wird oder der gemeinsamen Kontrolle einer Partei unterliegt (hierbei gilt, dass eine Kapitalgesellschaft oder sonstige juristische Einheit eine andere Kapitalgesellschaft oder eine andere juristische Einheit kontrolliert, wenn Erstere mehr als fünfzig Prozent (50 %) der stimmberechtigten Anteile oder anderer Eigentumsanteile der Kapitalgesellschaft oder juristischen Einheit hält oder kontrolliert).

 

2. Gewährung einer beschränkten Lizenz

SDS gewährt dem Kunden hiermit eine persönliche, nicht übertragbare Lizenz (die dieser akzeptiert), ohne das Recht zur Weiterlizenzierung, zur Installation, Nutzung und Ausführung der Software in Übereinstimmung mit den Nutzungsbedingungen und Beschränkungen des dritten Lizenzgebers, die für die Software gelten. Der Kunde kann die Software im Rahmen der vom Kunden an SDS bezahlten Lizenzgebühr installieren, nutzen und ausführen. Um Missverständnisse auszuschließen, verwendet der Kunde keine kostenlosen Testlizenzen über den dafür vorgesehenen Zeitraum hinaus und/oder überschreitet nicht die Anzahl der Geräteaktivierungen für eine kostenlose Testlizenz. SDS behält sich das Recht vor, den Kunden zu kontaktieren und für die Nutzung über den kostenlosen Testzeitraum hinaus Bezahlung einzufordern. Es wird keine Lizenz am Quellcode der Software gewährt.

 

3. Einschränkungen

Der Kunde sieht von Folgendem ab (und erteilt Dritten keine Genehmigung für diese Tätigkeiten): (i) Ändern oder Erstellen von abgeleiteten Werken der Software ohne ausdrückliche, schriftliche Genehmigung des Lizenzgebers; (ii) Rückentwickeln oder Bemühen, Quellcode oder die zugrundeliegenden Ideen oder Algorithmen jeglicher Software zu entschlüsseln (sofern das geltende Recht Einschränkungen zum Rückentwickeln nicht verbietet), (iii) Bereitstellen, Leasen, Verleihen, Weiterlizenzieren, Einsatz für Timesharing oder über ein Servicebüro oder anderweitige Verwendung oder Erlaubnis der Verwendung der Software zum Nutzen Dritter (einschließlich durch Multiplexing oder Pooling), sofern der Lizenzgeber diese nicht schriftlich genehmigt, (iv) Offenlegen von Benchmark-Testergebnissen, technischen Ergebnissen oder sonstigen Leistungsdaten in Bezug auf die Software ohne vorherige schriftliche Genehmigung durch den Lizenzgeber oder (v) Verwendung einer Software oder Ermöglichen der Übertragung, Übermittlung, des Exports oder erneuten Exports von Software oder Teilen davon, wenn dadurch Ausfuhrkontrollgesetze oder -vorschriften oder geltende Gesetze oder Regelungen, die den Kunden oder das Geschäft des Kunden betreffen, verletzen. Wenn der Kunde ein Unternehmen ist, übernimmt der Kunde die Verantwortung für die Einhaltung der in dieser Vereinbarung dargelegten Bedingungen durch einzelne Mitarbeiter, Auftragnehmer und Agenten des Kunden.

 

4. Haftungsfreistellung

Der Kunde verpflichtet sich, SDS und seine angeschlossenen Unternehmen sowie deren Mitarbeiter, Agenten, Direktoren, leitende Angestellte, Aktieninhaber, Anwälte und Rechtsnachfolger von allen Ansprüchen, Verfahren, Schäden, Verletzungen, Verbindlichkeiten, Verlusten, Kosten und Ausgaben (einschließlich Anwalts- und Gerichtskosten), die aus einer Verletzung dieser EULA durch den Kunden entstanden sind oder mit dieser in Verbindung stehen, freizustellen sowie schad- und klaglos zu halten.

 

5. Geistiges Eigentum

Die Software ist durch Urheberrechte, internationale Urheberrechte, Patente, Geschäftsgeheimnisse und weitere Gesetze zum geistigen Eigentum geschützt. Wie bei Geschäften zwischen dem Kunden und SDS, hält SDS alle Rechte, Titel, Interessen, das Eigentum sowie geistige Eigentumsrechte an der Software. Die Lizenz gewährt keinerlei Rechtsansprüche oder Eigentumsrechte an der Software und stellt keinen Verkauf von Rechten an der Software dar. Die Lizenz gewährt dem Kunden kein Recht auf Erweiterungen oder Aktualisierungen der Software. SDS behält sich alle dem Kunden nicht ausdrücklich gewährten Rechte vor.

 

6. Prüfung

Der Kunde stimmt zu, dass SDS und/oder dritte Lizenzgeber die Einhaltung dieser Bedingungen bei der Verwendung der Software durch den Kunden jederzeit nach einer angemessenen Benachrichtigung prüfen dürfen. Für den Fall, dass eine solche Prüfung ergibt, dass die Verwendung der Software durch den Kunden nicht im vollen Umfang mit den Bedingungen dieser EULA übereinstimmt, erstattet der Kunde SDS oder dritten Lizenzgebern neben den Verbindlichkeiten, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Bedingungen des Kunden ergeben, alle angemessenen Ausgaben für die Durchführung der Prüfung.

 

7. Ausschluss von Gewährleistungen

SOWEIT DIESE EULA NICHTS ANDERES VORSIEHT, WIRD DEM KUNDEN DIE SOFTWARE OHNE MÄNGELGEWÄHR BEREITGESTELLT UND ES GIBT KEINE AUSDRÜCKLICHEN, STILLSCHWEIGENDEN ODER GESETZLICHEN GEWÄHRLEISTUNGEN, ANSPRÜCHE ODER ZUSICHERUNGEN VON SDS BEZÜGLICH DER SOFTWARE, EINSCHLIESSLICH ZUSICHERUNGEN ODER GEWÄHRLEISTUNGEN BEZÜGLICH DER EIGENTUMSRECHTE, QUALITÄT, LEISTUNG; NICHTVERLETZUNG ODER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, UND ES GIBT AUCH KEINE GEWÄHRLEISTUNGEN, DIE AUS USANCEN, GESCHÄFTSABLÄUFEN ODER HANDELSGEPFLOGENHEITEN ERWACHSEN. SDS GEWÄHRLEISTET NICHT, DASS DIE SOFTWARE ANFORDERUNGEN DES KUNDEN ERFÜLLT ODER FEHLERFREI IST ODER DASS DIE SOFTWARE (i) UNTERBRECHUNGSFREI AUSGEFÜHRT WIRD (ii) IMMER VERFÜGBAR ODER FREI VON SCHÄDLICHEN KOMPONENTEN ODER FEHLERN IST ODER (iii) SICHER UND GESCHÜTZT IST (EINSCHLIESSLICH DER DEM KUNDEN BEREITGESTELLTEN INHALTE ODER DER BEREITGESTELLTEN INFORMATIONEN) VOR NICHT AUTORISIERTEM ZUGRIFF. SDS GEWÄHRLEISTET NICHT DIE KORREKTHEIT DER ERZEUGTEN BERICHTE. DIE VORSTEHENDEN AUSSCHLÜSSE SIND EIN WESENTLICHER BESTANDTEIL DIESER EULA UND BILDETEN DIE GRUNDLAGE FÜR DIE BESTIMMUNG DES FÜR DIE PRODUKTE BERECHNETEN PREISES.

 

8. Haftungsbeschränkungen

SDS UND DRITTE LIZENZGEBER HAFTEN IN KEINEM FALL FÜR INDIREKTE, BEILÄUFIG ENTSTANDENE, BESONDERE ODER FOLGESCHÄDEN, EINSCHLIESSLICH ENTGANGENER GEWINNE, EINNAHMEN, DATEN ODER VERWENDUNG ODER SONSTIGE VERMÖGENSSCHÄDEN JEGLICHER ART, AUCH NICHT WENN SDS INFORMIERT ODER AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE. IN KEINEM FALL ÜBERSCHREITET DIE GESAMTHAFTUNG VON SDS ODER DRITTEN LIZENZGEBERN, DIE AUS DIESER VEREINBARUNG HERAUS ENTSTEHT ODER MIT DIESER IN ZUSAMMENHANG STEHT, SEI ES AUFGRUND EINES VERTRAGS ODER UNERLAUBTER HANDLUNGEN, EINSCHLIESSLICH ALLER REGRESS- ODER SCHADENSERSATZANSPRÜCHE, ZEHN PROZENT (10 %) DES GESAMTWERTS ODER DES WERTS VON SECHS (6) MONATEN AN LIZENZGEBÜHREN, DIE DER KUNDE IM RAHMEN DIESER VEREINBARUNG BEZAHLT HAT (DER NIEDRIGERE WERT GILT).

 

9. Registrierung und Datenschutz

Für bestimmte Software muss sich der Kunde registrieren und gewisse Angaben machen. In Anbetracht der Nutzung der Software und durch die Registrierung und Bereitstellung dieser Informationen sichert der Kunde zu und gewährleistet, dass: (a) die Informationen über den Kunden, die über die Software-Registrierungsformulare angefordert werden („Registrierungsdaten“), wahr, genau, aktuell und vollständig sind (abgesehen von optionalen Angaben), und (b) der Kunde die Registrierungsdaten umgehend aktualisieren wird, damit die Angaben weiterhin wahr, genau, aktuell und vollständig sind. Sollte der Kunde Informationen angeben, die falsch, ungenau, veraltet oder unvollständig sind, oder sollte SDS berechtigte Gründe für die Annahme haben, dass diese Informationen falsch, ungenau, veraltet oder unvollständig sind, hat SDS das Recht, das Konto des Kunden zu sperren oder komplett zu löschen und dem Kunden jegliche aktuellen oder zukünftigen Nutzungsrechte an der Software zu entziehen. Sämtliche Softwareregistrierungen sind das exklusive Eigentum von SDS und seinen angeschlossenen Unternehmen. SDS behält sich das Recht vor, sämtliche Registrierungs- und andere personenbezogene Benutzerinformationen vorbehaltlich der SDS Datenschutzrichtlinie zu nutzen bzw. erneut zu nutzen. Der Kunde kann seine personenbezogenen Informationen jederzeit bearbeiten, aktualisieren, ändern oder verbergen, indem er die Anweisungen in der SDS Datenschutzrichtlinie und auf den einzelnen Software-Websites befolgt, falls zutreffend.

 

10. Open Source-Software

Die Software kann eine von einer Open Source-Software-Lizenz gedeckte Drittanbietersoftware enthalten („Open Source-Software“), die von einer anderen Lizenz gedeckt ist, oder mit selbiger Drittanbietersoftware ausgegeben werden. Diese EULA bezieht sich ausschließlich auf den Zugriff des Kunden auf die Software und seine Nutzung dieser, ausschließlich des Teils über Open Source-Software, und wirkt sich in keiner Weise auf die Nutzungsbedingungen der jeweiligen Open Source-Software aus.

 

11. Vollständigkeitsklausel

Diese EULA stellt die gesamte Vereinbarung bezüglich dieser Lizenz dar und (i) ersetzt alle vorherigen Vereinbarungen und Erklärungen hinsichtlich ihres Gegenstands; (ii) ist hinsichtlich jeglicher widersprüchlicher oder zusätzlicher Bedingungen oder Anweisungen, Bestätigungen oder ähnlicher Kommunikation zwischen den Parteien maßgeblich; und (iii) keine Bestimmungen eines Auftrags oder eines sonstigen vom Kunden verwendeten Geschäftsformulars ersetzen die Bestimmungen dieser EULA.

 

12. Billigkeitsrechtliche Ansprüche

Die Parteien stimmen zu, dass eine Verletzung dieser EULA einen nicht wiedergutzumachenden Schaden für SDS verursacht, für welchen es möglicherweise kein angemessenes Rechtsmittel gibt. Demzufolge hat SDS das Recht, sich zwecks Unterlassungsverfügung und effektiver Vertragserfüllung an ein rechtlich zuständiges Gericht zu wenden, unbeschadet der anderen verfügbaren Rechtsmittel nach Recht und nach Billigkeit.

 

13. Einhaltung von Gesetzen und ausfuhrrechtlichen Bestimmungen

Der Kunde hat sämtliche internationalen und nationalen Gesetze und Bestimmungen, die die Software und Dokumentation sowie deren Verwendung durch den Kunden betreffen, vollständig einzuhalten, insbesondere die US-amerikanischen Exportbestimmungen sowie von der US-amerikanischen und anderen Regierungen erlassenen Beschränkungen zu Endbenutzern, Endbenutzung und Bestimmungsort. Ohne Einschränkung der Allgemeingültigkeit des Vorstehenden stimmt der Kunde ausdrücklich zu und veranlasst die Vertreter des Kunden dazu, zuzustimmen, dass die Software und Dokumentation oder deren direkte Produkte daraus nicht an Bestimmungsorte, Unternehmen oder Personen exportiert, reexportiert, umgeleitet oder übergeben werden, die von US-amerikanischen Gesetzen oder Bestimmungen oder von Gesetzen oder Bestimmungen anderer Gerichtsstände eingeschränkt oder verboten sind. Der Kunde garantiert, dass (i) der Kunde sich nicht in einem Land befindet, gegen das die US-amerikanische Regierung ein Embargo verhängt hat oder das von der US-amerikanischen Regierung als ein den Terrorismus unterstützendes Land eingestuft wurde, und dass (ii) der Kunde sich nicht auf einer Liste verbotener oder eingeschränkter Parteien der US-amerikanischen Regierung befindet.

 

14. Höhere Gewalt

SDS und dritte Lizenzgeber sind in keiner Hinsicht für die Nichterfüllung von Pflichten hierunter verantwortlich, wenn diese Nichterfüllung vollständig oder teilweise auf Naturgewalten, Arbeitskämpfe, Terrorakte, Amtsgewalt, militärische Befehlsgewalt, Brände, Überschwemmungen, Epidemien, Quarantänebeschränkungen, bewaffnete Auseinandersetzungen, Aufstände und sonstige unabwendbare Ereignisse zurückzuführen ist, die außerhalb des Einflussbereichs von SDS liegen, und die Zeit für die Erfüllung der durch dieses Ereignis berührten Pflichten hierunter durch SDS verlängert sich um die Dauer des entsprechenden Ereignisses.

 

15. Ablauf/Kündigung

Die Lizenz ist gültig, bis sie abläuft oder gekündigt wird. Die Lizenz läuft nach Ablauf der anwendbaren Dokumentation automatisch ab. Die Lizenz verliert ihre Gültigkeit umgehend und ohne Benachrichtigung durch SDS oder seine Lizenzgeber, wenn der Kunde Bestimmungen in dieser EULA nicht einhält oder eine Verletzung der anwendbaren zusätzlichen Dokumentation durch den Kunden vorliegt (einschließlich Verletzung wegen Nichtzahlung, falls zutreffend). Die übrigen Bedingungen dieser EULA behalten ungeachtet der Kündigung oder des Ablaufs der Lizenz ihre Gültigkeit.

 

16. Salvatorische Klausel

Falls sich eine Bestimmung dieser EULA als ungültig oder undurchsetzbar erweist, bleiben die übrigen Bestimmungen dieser EULA in Kraft.

 

17. Geltendes Recht und Schiedsgerichtsbarkeit

Diese EULA, einschließlich aller Revisionen und Ergänzungen, unterliegt den Gesetzen der Republik Korea, ohne Berücksichtigung der Prinzipien des Kollisionsrechts. Das VN-Übereinkommen über internationale Warenkaufverträge und der Uniform Computer Information Transactions Act (Einheitliches Gesetz über die Übertragung von Computerdaten) finden keine Anwendung.  Der Kunde stimmt ohne Vorbehalt zu, dass: (i) Forderungen, Streitfälle oder Unstimmigkeiten (ob Vertragsbruch, unerlaubte oder anderweitige Handlung), die der Kunde gegenüber SDS oder seinen Angestellten, Direktoren, Agenten und Mitarbeitern aus oder im Zusammenhang mit der Software oder dieser EULA (einschließlich Vorhandensein, Gültigkeit oder Kündigung) erheben kann, durch ein Schiedsverfahren in Seoul (Korea) und in englischer Sprache gemäß Schiedsordnung der Internationalen Handelskammer endgültig beigelegt werden, wobei jedoch gilt, dass jede Partei ihre Rechte an geistigem Eigentum oder die ihrer Partner bei jedem zuständigen Gericht geltend machen kann, insbesondere billigkeitsrechtliche Ansprüche. Der Schiedsspruch ist für beide Parteien rechtsverbindlich und nicht weiter anfechtbar. Alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Schiedsverfahren, einschließlich des Schiedsspruchs, werden vertraulich behandelt, sofern beim Eintritt der Rechtskraft und der anschließenden Vollstreckung keine Bekanntmachung erforderlich ist.

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